Menschenbild
Hintergrund
Elternverantwortung und Kindeswohl: Mit einer konstruktiven Sichtweise auf die Familiensysteme ist es bei entsprechender gerichtlicher Fragestellung möglich, einvernehmliche Lösungen mit den Eltern auszuarbeiten.
Hierbei ist es wichtig, die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu mobilisieren. Das Wohlergehen eines Kindes ist Ausdruck für die Qualität von Beziehungsdynamiken zwischen Kind und Eltern sowie den Bezugspersonen untereinander. Deshalb wird das Kindeswohl ausschlaggebend stabilisiert, wenn Eltern dazu motiviert werden können, einerseits neben all ihren Konflikten miteinander ihrer elterlichen Verantwortung gerecht zu werden und andererseits zugunsten ihres Kindes wieder miteinander zu kooperieren.
Ressourcenorientierung: In unseren Expertisen werden grundlegend Bewältigungsstrategien, die Qualität des sozialen Netzwerkes und Eigenpotenziale der Beteiligten erforscht.
Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl: Das Kindeswohl kann durch mangelnde Erziehungsfähigkeit der Eltern massiv beeinträchtigt sein, beispielsweise, wenn eine nachgewiesene Krankheit negative Konsequenzen für das Erziehungsverhalten und somit für das Kind hat. Die Beurteilung der betroffenen Eltern erfolgt in meiner Überprüfung ausschließlich kindeswohlabhängig. Dies bedeutet, elterliches Verhalten wird grundsätzlich im Hinblick auf die Auswirkungen für das Kind beurteilt. Die Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung steht hierbei im Mittelpunkt.
Schwerpunkte fallübergreifender Kriterien aus Sicht des Kindeswohles: Neben den bekannten Kriterien bei strittiger elterlicher Sorge, die von der familiengerichtlichen Rechtsprechung entwickelt wurden, berücksichtigen wir in unserer Untersuchung das Kriterium der elterlichen Präsenz. Elterliche Präsenz schließt erstens die verlässliche physische Anwesenheit der kindlichen Bezugsperson ein, zweitens die psychische Fähigkeit, eine elterliche Rolle tatsächlich wahrzunehmen und zu besetzen, ohne dabei die Eltern-Kind-Ebene mit der Paarebene zu vermischen. Im familiären Alltag kann sich die psychische Präsenz beispielsweise in einer adäquaten Form der Grenzsetzung dem Kind gegenüber zeigen.
Lösungsorientiertes Vorgehen und einvernehmliche Lösungen: Bei der Begutachtung gehen wir lösungsorientiert im Sinne der Interventionsdiagnostik ausschließlich in Bezug auf die gerichtliche Fragestellung vor. Wenn diese es verlangt, wird die Möglichkeit einvernehmlicher Lösungen gründlich untersucht und die Eltern werden motiviert, in einen konstruktiven Dialog zu treten.
Kindgemäße Kontakte: Die Kinder werden auf altersgerechte und kindgemäße Art und Weise in die Untersuchung einbezogen. Die Explorationen werden mit spielorientierten Mitteln gestaltet, wobei ein verhörähnliches Gespräch absolut vermieden wird.
Transparenz: Hinsichtlich der angewandten Methoden sowie des diagnostischen Prozesses ermöglicht es den Betroffenen, Vertrauen zu den Sachverständigen aufzubauen.
Empathie, Wertschätzung und Neutralität: Eine empathische Grundhaltung und die bekundete Wertschätzung allen Beteiligten gegenüber führt bei diesen zu erhöhter Selbstwahrnehmung und sichert dadurch unsere Neutralität als Sachverständige. Im Übrigen schützt Neutralität die außen stehende Fachkraft grundsätzlich davor, in bestehende Beziehungsmuster verstrickt zu werden.
Kindliche Bedürfnislage und Lebensbedingungen: Eine günstige Relation zwischen der Bedürfnislage des Kindes und seinen Lebensbedingungen dient der gesunden Persönlichkeitsentwicklung und entspricht somit dem Kindeswohl. Diese Beschreibung ist jedoch als Bezugspunkt unzureichend, wenn es um die Untersuchung einer vermuteten Kindeswohlgefährdung oder um deren Abwendung geht. Deshalb werden bei der Begutachtung soziale sowie familiäre Risiko- und Schutzfaktoren (Lebensbedingungen) herangezogen und den kindlichen Bedürfnissen gegenübergestellt.