Begutachtungen

im familiengerichtlichen Verfahren

Menschenbild

Hintergrund

Elternverantwortung und Kindeswohl: Mit einer konstruktiven Sichtweise auf die Familiensysteme ist es bei entsprechender gerichtlicher Fragestellung möglich, einvernehmliche Lösungen mit den Eltern auszuarbeiten.
Hierbei ist es wichtig, die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu mobilisieren. Das Wohlergehen eines Kindes ist Ausdruck für die Qualität von Beziehungsdynamiken zwischen Kind und Eltern sowie den Bezugspersonen untereinander. Deshalb wird das Kindeswohl ausschlaggebend stabilisiert, wenn Eltern dazu motiviert werden können, einerseits neben all ihren Konflikten miteinander ihrer elterlichen Verantwortung gerecht zu werden und andererseits zugunsten ihres Kindes wieder miteinander zu kooperieren.

Kommunikation

Vorgehensweise

Zur Entlastung und zum Zwecke einer konstruktiven Zusammenarbeit wird das zuständige Gericht über den aktuellen Stand unserer Arbeit ausführlich unterrichtet.

Dem Gericht wird immer dann eine Information gegeben …

  • wenn Sachverhalte vorliegen, die Folgen für das Wohl der Kinder haben

  • wenn sich Sachverhalte in Bezug auf die gerichtliche Fragestellung verändert haben.

Falls erforderlich, können Termine für die Begutachtung (Explorationen, Interaktionsbeobachtungen) auch an familienrelevanten Feiertagen oder Wochenenden angesetzt werden. Weiterhin gehören psychodiagnostische Testungen, Tonbandaufnahmen und Videoaufzeichnungen zu unserer Arbeitsweise.

Referenzen

Auftraggebende Gerichte

 
  • Ahrensburg

  • Hamburg-Altona

  • Hamburg-Harburg

  • Hamburg-Mitte

  • Hamburg-St. Georg

  • Hamburg-Bergedorf

  • Hamburg-Barmbek

  • Hamburg-Wandsbek

  • Hanseatisches Oberlandesgericht

  • Itzehoe